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Benutzungsordnung

Stand: August 2020

§ 1 Teilnehmerkreis

An den Veranstaltungen der Volkshochschule kann jede bildungswillige Person teilnehmen, die das 15. Lebensjahr vollendet hat. Für einzelne Veranstaltungen kann ein höheres oder niedrigeres Mindestalter festgesetzt werden.

§ 2 Hörervertretung

Die an den Veranstaltungen teilnehmenden Personen, nicht betroffen sind hiervon Einzelveranstaltungen, Wochenendseminare und Exkursionen, wählen eine Kursvertreterin bzw. einen Kursvertreter. Diese wählen in der Regel alle zwei Jahre aus ihrem Kreis die erste Hörersprecherin bzw. den ersten Hörersprecher und deren bzw. dessen Stellvertretung sowie eine geeignete Zahl an Beisitzenden (Hörervertretung). Die Hörervertretung soll die Verbindung zwischen der Hörerschaft und der Direktorin bzw. dem Direktor herstellen und Anregungen und Wünsche der Hörerschaft weiterleiten.

§ 3 Entgelte

(1) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule werden folgende Rahmenentgelte erhoben:

a) Einzelveranstaltungen (max. 180 Minuten) EUR 4,00 bis EUR 15,00

b) Unterrichtsveranstaltung je angefangene Unterrichtseinheit à 90 Minuten EUR 4,80 bis EUR 36,00

(2) Für Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (z. B. Lebenshilfe) für bestimmte Zielgruppen (z. B. Menschen mit Behinderung, Seniorinnen und Senioren) durchgeführt werden, sowie für Veranstaltungen, die im Rahmen von Projekten (z. B. club INTERNATIONAL) stattfinden, können die Entgelte von den in Abs. 1 Buchst a) und b) festgesetzten Rahmenentgelten abweichen.

(3) Für Veranstaltungen mit einem besonders hohen Kostenaufwand können höhere Entgelte als die in Abs. 1 Buchst. a) und b) bestimmten Rahmenentgelte festgesetzt werden.

(4) Die Entgelte für Halbkursteilnehmerinnen und –teilnehmer werden entsprechend der in Anspruch genommenen Leistungen erhoben.

(5) Die Entgelte werden im Regelfall im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

§ 4 Ermäßigungen

(1) Die Volkshochschule gewährt teilnehmenden Personen, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung nach den Vorschriften des SGB XII, Wohngeld oder Berufsausbildungs-beihilfe beziehen, einen Nachlass in Höhe von 75 % auf die Kursentgelte (ausgenommen Studienreisen, Exkursionen, Materialkosten, Auslagen und Kurse, die als „nicht ermäßigbar“ im Programmheft gekennzeichnet sind). Gleiches gilt für ErlangenPass-Inhaber sowie Personen, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, aber auch für Personen, die ein "Freiwilliges Soziales Jahr" (FSJ), ein „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ (FÖJ) oder den "Bundesfreiwilligen Dienst" (BFD) absolvieren. Ein entsprechender Nachweis ist beim Buchen des Kurses vorzulegen.

In besonderen Härtefällen, die nicht von Abs. 1 Satz 1 und 2 erfasst werden, entscheidet die Direktorin / der Direktor.

Schwerbehinderte und deren Begleitung, sofern im Schwerbehindertenausweis entsprechend gekennzeichnet, erhalten jeweils 50 % Ermäßigung auf die Kursentgelte (ausgenommen Studienreisen, Exkursionen, Materialkosten, Auslagen und Kurse, die als „nicht ermäßigbar“ im Programmheft gekennzeichnet sind). Der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ ist als Nachweis beim Buchen des Kurses vorzulegen.

Um die Inklusion von Menschen im Bildungsbereich zu erleichtern und zu fördern, kann der Direktor / die Direktorin unter Beteiligung der jeweiligen Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung bei sozialer Bedürftigkeit Einzel- oder Gruppen-ermäßigungen gewähren.

Teilnehmende mit dem offiziellen Status als „Au-Pair“, Schüler/-in, Student/-in (bis max. 27 Jahre) und Auszubildende besitzen, erhalten einen Nachlass in Höhe von 20%. Ein entsprechender Nachweis sowie der Personalausweis sind beim Buchen des Kurses vorzulegen.

Es kann jeweils nur eine Ermäßigungsart in Anspruch genommen werden. Nachträgliche Ermäßigungen sind nicht möglich.

(2) Die aktiven Dozentinnen und Dozenten erhalten je Semester einen Freikurs nach Wahl (ausgenommen Studienreisen, Exkursionen, Materialkosten, Auslagen und Kurse, die als „nicht ermäßigbar“ im Programmheft gekennzeichnet sind).

(3) Zu Marketingzwecken ist die Gewährung von Sonderkonditionen z. B. zur Teilnehmergewinnung möglich. Diese Sonderkonditionen werden zeitlich begrenzt für alle Interessierten gewährt. Über die Einzelheiten der Sonderkonditionen entscheidet die Direktorin / der Direktor der vhs.

§ 5 Fälligkeit

(1) Für die Teilnahme an Veranstaltungen sind Entgelte und Auslagen zu entrichten, deren Höhe bei den jeweiligen Kursbeschreibungen im Veranstaltungsprogramm ausgewiesen sind. Die Entgelte und Auslagen werden mit Veranstaltungsbeginn fällig und etwa zwei bis drei Wochen nach Beginn der Veranstaltung vom angegebenen Konto abgebucht.

Entgelte und Auslagen für Prüfungen im Sprachenbereich werden mit der Anmeldung fällig. Gleiches gilt für Kurse im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“, die zu Semesterbeginn starten.

(2) Die mehrmalige Teilnahme an einer Veranstaltung ohne eingeschrieben zu sein, ist nicht zulässig. Wird bei einer Kontrolle die Einschreibung nicht nachgewiesen, ist eine nachträgliche Einschreibung vorzunehmen und der bei der Einschreibung zu zahlende Betrag zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 5,00 zu entrichten.

(3) Kann ein Entgelteinzug im SEPA-Last-schriftverfahren nicht durchgeführt werden oder wird eine Rechnungsstellung gewünscht, wird auf das fällige Entgelt eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von EUR 5,00 erhoben. Es sei denn, es handelt sich um eine Person, die nach § 4 eine Ermäßigung erhält. Für diesen Personenkreis entfällt die zusätzliche Bearbeitungspauschale

§ 6 Programmänderungen

(1) Änderungen aus organisatorischen Gründen bei Unterrichtsterminen, -orten oder Lehrpersonal bleiben vorbehalten.

(2) Die Direktorin bzw. der Direktor ist berechtigt, Veranstaltungen vom Programm abzusetzen. Bei der Absetzung von Veranstaltungen werden die bereits entrichteten Entgelte und Auslagen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche von teilnehmenden Personen sind ausgeschlossen.

§ 7 Rücktritt

Ein Rücktritt durch die teilnehmende Person ist ohne Benennung von Gründen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Veranstaltungen, die eine Laufzeit von mindestens sechs Kursterminen umfassen, ist in begründeten Einzelfällen ein Rücktritt auch noch am Folgetag der ersten Kursstunde möglich. Für alle Rücktritte wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,00 einbehalten bzw. erhoben.

Wird in der Kursausschreibung eine andere Rücktrittsfrist genannt, so gilt diese.

In begründeten Einzelfällen (z. B. bei Krankheit gegen Vorlage eines ärztl. Attests) kann von der Rücktrittsfrist bzw. von der Erhebung der Bearbeitungspauschale abgesehen werden.

Für Sprachprüfungen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen, die im jeweiligen vhs-Programmheft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht werden.

§ 8 Haftung

(1) Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(2) Für Schäden, die der Stadt Erlangen als Trägerin der Volkshochschule entstehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.08.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 01.08.2017 außer Kraft.

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